Nutzungsbedingungen KONGRESS BW
Nutzungs- und Teilnahmebedingungen für Teilnehmende auf Veranstaltungen von Umwelttechnik BW GmbH (Stand: Juni 2026)
Die folgenden Nutzungs- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer:in (im Folgenden „Kunde“ oder „Teilnehmer“ genannt) an Veranstaltungsangeboten wie Informationsveranstaltungen, Kongresse, Schulungen etc. (im Folgenden „Veranstaltung“) und Umwelttechnik BW GmbH (im Folgenden „UTBW“ oder „Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer diese Bedingungen spätestens bei der Anmeldung in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung. Die Bedingungen können zudem jederzeit auf dieser Webseite abgerufen werden.
1. Veranstalter
Umwelttechnik BW GmbH
Landesagentur für Umwelttechnik und
Ressourceneffizienz Baden-Württemberg
Kleiner Schlossplatz 13
70173 Stuttgart
2. Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird von UTBW bestimmt und ist im aktuellen Programm ausgewiesen.
3. Leistung und Teilnahmegebühren
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Soweit die Nachfrage höher ist als das Angebot, behält sich UTBW das Recht vor eine Auswahl / Beschränkung nach eigenen Kriterien vorzunehmen. UTBW behält sich Änderungen vor, z.B. angekündigte Referent:innen durch andere Referent:innen zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungs-programms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Anreisen und Übernachtungen sind vom Teilnehmer selbst zu buchen und zu bezahlen. Anspruch auf die Bereitstellung eines Cateringangebots während der Veranstaltung besteht für den Teilnehmer nicht.
4. Vertragsschluss zum Erwerb von Tickets zu Veranstaltungen
(1) Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung durch Anklicken des Bestell-Buttons ein verbindliches Angebot für den Vertragsabschluss ab. Im Bestellvorgang hat der Kunde zuvor insbesondere Angaben zur Bestellmenge (Anzahl der Tickets) und Lieferadresse sowie aller notwendigen Daten zur Vertrags- und Zahlungsabwicklung einzugeben.
(2) Nach Absenden und Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail über den Kauf. Mit Zugang dieser Bestätigungsmitteilung kommt der Kaufvertrag über Tickets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zu Stande. Die Rechnung wird per E-Mail versandt. Die bestellten Tickets werden nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises in einer weiteren, separaten E-Mail versandt.
(3) Zahlungstermin: Die von dem Veranstalter berechneten Beträge für die Teilnehmertickets sind ohne Abzug über das gewählte Zahlungsmittel sofort oder zu den auf den Rechnungen mitgeteilten Terminen vor Veranstaltungsbeginn zahlbar. Die vollständige Zahlung ist die unbedingte Voraussetzung für den Erhalt des Tickets und eine Teilnahme an der Veranstaltung. Diese muss fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5. Absage, Verlegung und Veränderung
(1) UTBW ist berechtigt, aus von ihr nicht verschuldeten wichtigen Gründen die Veranstaltung abzusagen, örtlich, räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer sowie den Inhalt zu verändern. Eine örtliche und/oder zeitliche Verlegung und/oder sonstige Veränderung wird mit Mitteilung (schriftlich oder in Textform) an den Teilnehmer angezeigt. UTBW hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht.
(2) Nachholen der Veranstaltung: Sollte UTBW im Falle einer notwendigen Verlegung statt Nichtdurchführung der Veranstaltung in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so ist der Teilnehmer hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
(3) Begonnene Veranstaltung:Muss UTBW aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teilnehmer keine Ansprüche auf Erstattung.
(4) Widerruf durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit telefonisch, über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen. Bevorzugt antwortet der Teilnehmer dazu auf die von UTBW versendete E-Mail mit der Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung.
(5) Tickets unterliegen folgenden Stornierungsbedingungen:
• Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Rückerstattung der Teilnahmegebühr
• Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Rückerstattung der Teilnahmegebühr
• Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung mehr möglich
Entscheidend ist das Eingangsdatum der Stornierung im Servicebüro unter Infomail Servicebüro. Die Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt über das ursprünglich gewählte Zahlungsmittel.
6. Haftung
Im Falle einer Absage, Verlegung oder sonstigen Veränderung haftet UTBW nicht für bereits gebuchte und/oder bezahlte Anreisen und Übernachtungen. UTBW haftet außerdem nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch die Absage, Verlegung oder Veränderung der Veranstaltung ggf. entstehen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen von UTBW. UTBW übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen.
7. Schlussbestimmungen
Schriftform
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von UTBW schriftlich bestätigt wurden.
Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verpflichtungen und Leistungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. UTBW bleibt daneben dazu berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtstand des Teilnehmers einzuleiten.
Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegen UTBW verjähren in 6 Monaten nach dem Ende der Veranstaltung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.